„Identité et expression de genre“ in die Genfer Kantonsverfassung

TGNS regt an, dass „identité et expression de genre » im Gleichbehandlungsartikel der zukünftigen Verfassung des Kantons Genf, die zur Zeit erarbeitet wird, eingefügt werden soll.
Manche Verfassung listet Gruppen auf, welche besonders vor Diskriminierung zu schützen sind, weil sie aus trauriger Erfahrung als speziell gefährdet gelten. Dass Transmenschen sehr häufig Opfer von Diskriminierung werden, von Beschimpfung, tätlichen Angriffen, Mobbing, Kündigung, etc. ist auch in der Schweiz eine Tatsache. Nicht selten begeht der Staat selbst Verletzungen unserer Grundrechte. Bis heute trägt dem aber noch keine Schweizer Verfassung genügend Rechnung. TGNS verlangt, dass die Diskriminierungen von Transmenschen nicht mehr länger verschwiegen werden oder unter andern Merkmalen wie „Geschlecht“ oder „Lebensweise“ vielleicht mitgemeint sein könnten.
Der Bund und jeder Kanton sollte daher seine Pflicht, auch transgender Menschen zu schützen, wahr nehmen und ein Verbot von Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität und des Ausdrucks von Geschlecht in der Verfassung klar und deutlich festschreiben.
TGNS richtete daher zusammen mit andern Organisationen eine Eingabe an den Verfassungsrat von Genf, im Gleichbehandlungsartikel der neuen Kantonsverfassung diese Merkmale sowie „sexuelle Orientierung“ explizit zu nennen. Es gibt keinen Grund dafür, dass ein Gesetzgeber Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität anders behandelt als zum Beispiel aufgrund der Religion, des Alters oder einer Behinderung.